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Infoladen-Team © Sabine Kuntz

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Ansprechbar und auskunftsfreudig. Das Infoladen-Team beantwortet Anfragen und hält „den Laden“ am Laufen.

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In unserem Infoladen bist du an der Quelle: Wir haben unzählige Ideengeber zu Radtouren in der Umgebung vorrätig. Gerade das Richtige für erlebnisreiche Tagesausflüge oder Radreisen in der Region.

Außerdem trudeln hier Anfragen zu allen Themen rund ums Fahrrad ein – persönlich, per Mail oder per Telefon. Jeden Montag und Mittwoch ist von 17:00 – 19:00 Uhr jemand da – wir freuen uns über Verstärkung!

Unser Team trifft sich immer am zweiten Montag im Monat um 19:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle in der Heroldstr. 2, 90408 Nürnberg und anschließend zum gemütlichen Austausch in der nahe gelegenen Frankenstube.

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Begleitung des Radwegebaus und Austausch mit der Verwaltung.

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Häufige Fragen von Alltagsradler:innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radler:innen in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Für dich hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was dich als Radler:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Bist du noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radfahrende mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radler:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Du hast keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radler:in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachte immer die für alle Verkehrsteilnehmer:innen gültigen Regeln – und sei nicht als Geisterfahrer:in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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