Aktion gegen das Parken auf Radwegen

Wer mit dem Fahrrad im Stadtgebiet unterwegs ist, kennt das Problem: Zugeparkte Radwege! Sie stellen nicht nur ein Hindernis für Radfahrer dar, sondern beeinträchtigen auch die Verkehrssicherheit. Mit dieser Seite wollen wir anhand von Fotos dokumentieren, wo es im Straßennetz zu solchen Gefahren und Einschränkungen kommt.

Hier gibt es weitere Infos zu den Hintergründen der Aktion, was man gegen Radwegparker tun kann und wie Sie die Aktion mit Fotos unterstützen können. Der ADFC zeigt die Radwegparker nicht an! Wie ein Bürger oder eine Bürgerin vorgehen kann, um einen Radwegparker anzuzeigen, haben wir uns von der Polizei erläutern lassen.

Kontumazgarten, Radweg vor der Klinik?

Beliebt ist der Radweg vor der Klinik am Kontumazgarten – leider nicht nur bei Radfahrern und Radfahrerinnen. Durch alle Jahre, durch alle Jahreszeiten wird hier gerne der Radweg blockiert.

Virnsberger Straße, gern blockiert in beiden Richtungen

Links oder rechts blockieren immer wieder Liefer-Lkw die Radstreifen in der Virnsberger Straße, auch mal gleichzeitig beidseitig, wie am 6. November 2013.  Radfahrer müssen entweder ihr Fahrzeug schieben oder sich in den motorisierten und schnellen Berufsverkehr einfädeln.

Bahnhofsplatz, Zwei-Richtungs-Radwege vor und neben dem Bahnhof

Rund um den Bahnhofsplatz wird wild auf den Radwegen geparkt. Ohne Rücksicht wird sowohl der Zwei-Richtung-Radweg vor dem Bahnhof, wie auch am Westausgang zugeparkt. Schuldbewußte Autofahrer? „... zeigen Sie mich an. Es stört mich nicht,“ meinte der Fahrer am 13. Dezember 2013. Und der Transporterfahrer am 26. Oktober unterbrach nur sein mindestens 10 min währendes Telefonieren: „Ich habe leinenanderen Parkplatz gefunden.“

 

Hintergründe der Aktion

Zugeparkte Radwege stellen nicht nur ein Hindernis für Radfahrer dar, sondern beeinträchtigen auch die Verkehrssicherheit, wenn man dazu gezwungen wird, auf die Fahrbahn oder den Gehweg auszuweichen.

Mit dieser Seite wollen wir anhand von Fotos dokumentieren, wo es im Straßennetz zu solchen Gefahren und Einschränkungen kommt. An bestimmten Stellen gibt es Wiederholungstäter oder Häufungen, die jetzt dokumentiert werden. Das kann für die Verkehrspolizei eine Hilfe für zukünftige Kontrollen sein.

Zugleich wollen wir in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein schaffen, dass Parken auf Radwegen kein Kavaliersdelikt ist. Hierzu werden wir uns zu gegebener Zeit an die Medien wenden.

Und so ganz nebenbei ist das auch eine Möglichkeit, anonym seinen Ärger über Radwegparker loszuwerden.

Was kann man gegen Radwegparker tun?

Man kann die örtlich zuständige Polizeiinspektion informieren. Ob eine Streifenwagenbesatzung zum Falschparker hinfahren kann, hängt aber von der aktuellen Lage ab. Und da gibt es aus Sicht der Polizei meist wichtigere Aufgaben.

Alternativ kann jeder Bürger verbotswidriges Verhalten bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion anzeigen. In diesem Fall muss er sich jedoch auch als Zeuge zur Verfügung stellen. Und wer möchte schon, dass dem Beschuldigten bekannt wird, wer ihn angezeigt hat?

Unterstützen Sie die Aktion mit Fotos

Schicken Sie uns Fotos von parkenden Fahrzeugen auf Radwegen oder Radstreifen mit genauer Orts- und Uhrzeitangabe an die Adresse radwegparker(..at..)adfc-nuernberg.de. Bevor wir das Foto dann hier anonym veröffentlichen, müssen wir noch aus rechtlichen Gründen das Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen.

Einen Radwegparker anzeigen

Neben dem Veröffentlichen eines Fotos wollen einige Einsender auch eine Anzeige erstatten. Doch wie muss man dabei vorgehen? Diese Frage haben wir uns von der Polizei erläutern lassen.

Der Anzeigeweg
Telefonisch ist eine Anzeige so gut wie nicht möglich. Die Polizei kann die Identität des Anrufers nicht zweifelsfrei feststellen. Anrufe bei Parkverstößen werden von der Polizei daher als Beschwerde oder Hinweis betrachtet. Sofern eine Polizeistreife Zeit hat, fährt sie hin und prüft die Lage vor Ort.

Per E-Mail kann man eine Anzeige erstatten, jedoch muss der E-Mail-Schreiber seine Postadresse angeben, am besten auch seine Telefonnummer, damit die Polizei unkompliziert nachfragen kann.

Ein Brief, der die Absenderadresse enthält, ist ebenfalls eine Möglichkeit für jeden, der eine Anzeige erstatten möchte. Dem Brief können auch ausgedruckte Fotos beigelegt werden.

Persönlich zu einer Polizeidienststelle zu fahren, ist eine weitere Option. Hier stellt ein Beamter sofort die Identität des Zeugen fest, schreibt die Anzeige in den Computer und druckt sie aus. Die Aussage muss der Zeuge dann unterschreiben. Mit rund 15 bis 20 Minuten plus Wartezeit ist bei der persönlich vorgetragenen Anzeige zu rechnen.

Die Polizei bevorzugt den Brief und das persönliche Erscheinen auf der Wache. Fehlt etwas, ruft die Polizei an und fragt nach.

Die Beweise
Der Zeuge, also der, der die Anzeige erstattet, sollte schildern können, was passiert ist, wo und wann es passiert ist, und wer es getan hat.

Beim „Wer“ ist sicherlich das Kfz-Kennzeichen das Wichtigste. Die Polizei fragt aber auch nach Marke, Typ und Farbe des Pkw. Unvermeidlich sind auch die Fragen, ob der Zeuge den Fahrer gesehen hat und wie der Fahrer aussah.

Das „Wann“ lässt sich sicherlich mit einer Uhrzeit bestimmen. Ein längerer Zeitraum wird im Allgemeinen bei einem Parkverstoß schwerer gewichtet.

Das „Wo“ darf nicht nur den Straßennamen enthalten, der genaue Ort sollte beschrieben sein. Beispiele dafür sind, zwischen welchen Querstraßen der Verstoß stattgefunden hat, oder „vor Hausnummer 17“, „zwischen Malergeschäft Meier und Gaststätte zum Turm“. Natürlich ist die Angabe der Fahrtrichtung oder der Straßenseite notwendig.

Wichtig ist auch, die Situation zu beschreiben: Herrschte dichter Verkehr oder kam nur ab und zu ein Auto? Die Polizei benötigt solche Informationen, um einzuschätzen, ob eine Verkehrsbehinderung oder gar eine Gefährdung vorlag.

Mehr Informationen benötigen Polizei und Gerichte nicht. Wenn ein Zeuge glaubhaft einen Verkehrsverstoß beschreiben kann, ist das ausreichend. Weitere Zeugen, die bei der Polizei benannt werden, sind immer hilfreich. Unterstützen kann auch ein ausgedrucktes Foto, Datenträger möchte die Polizei nicht haben.

Ein Foto oder auch ein Video von einer Helmkamera muss unverändert sein. Hier kann es ein Dilemma zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Datenschutz geben, wenn Unbeteiligte zu sehen sind. Am ehesten wird die Polizei ein Foto akzeptieren, das so aufgenommen wurde, dass kein Unbeteiligter zu sehen ist.

Der Zeuge und seine Personalien
Der, der die Anzeige erstattet, ist ein Zeuge. Wird dem Angezeigten die Verwarnung mit der Strafe zugestellt, wird zunächst nur der Name des Zeugen genannt.
Widerspricht der Angezeigte der Strafe, kann sein Rechtsanwalt die Akten einsehen und sieht dann auch die Anschrift und vielleicht weitere Daten des Zeugen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wird der Zeuge vom Gericht geladen und muss persönlich erscheinen.

Erhält ein Zeuge eine Antwort?
Nein! Ein Zeuge wird nicht über das Ergebnis seiner Anzeige informiert. Dabei ist es egal, ob es eine Strafe gibt oder nicht. Nur bei einer Gerichtsverhandlung wird ein Zeuge etwas erfahren können.

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