Fahrradmitnahme im Nahverkehr

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) gilt als generelle Regel: Das Fahrrad darf in allen geeigneten Fahrzeugen mit!

Eine starre Ausschlusszeit gibt es im VGN nur noch für Züge der Deutschen Bahn ohne Gepäckabteil: Zur Hauptverkehrszeit wochentags 6:00 bis 8:00 Uhr dürfen keine Fahrräder mit. Da es mittlerweile fast keine Nahverkehrszüge ohne solche Abteile mehr gibt, hat diese Regelung nur noch für die S-Bahn praktische Bedeutung. Ansonsten gilt: Das Fahrrad darf mit, wenn Platz ist. Man darf also in der leeren U-Bahn stadtauswärts fahren, während die entgegenkommenden Züge voll sind mit Menschen, die ihrem Arbeitsplatz zueilen.

An Wochenend- bzw. Feiertagen kann es gelegentlich eng werden, wenn Veranstaltungen laufen bzw. mehrere Gruppen mit dem gleichen Zug aus dem Altmühltal oder aus dem Fränkischen Seenland heimfahren wollen. Deshalb besser so disponieren, daß man nicht unbedingt mit dem letzten Zug nach Hause fährt.  Und sich darauf einrichten , vielleicht auch mal eine Stunde bis zum nächsten Zug in einer Gartenwirtschaft zu überbrücken. Wenn alle Radler sich vernünftig verhalten, sich gegenseitig helfen und den Verhaltenskodex einhalten, gibt es nur selten echte Probleme.

In Zügen, deren Mehrzweckabteile mit Klappsitzen ausgerüstet sind, finden Sie an der Unterseite fast aller Klappsitze ein dreigliedriges Piktogramm mit Symbolen für Rollstuhl / Kinderwagen / Fahrrad. In dieser Reihenfolge sind auch die Mitnahmeprioritäten gesetzt. Sollten die Klappsitze durch andere Fahrgäste belegt sein, obwohl es im Zug genügend freie Sitzplätze gibt, verweisen Sie diese höflich auf die anderen freien Plätze und erklären Sie Ihnen, dass in diesem Falle der Fahrradtransport (wir zahlen auch alle dafür) Vorrang genießt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, scheuen Sie sich nicht, den/die Zugbegleiter/-in anzusprechen. Die Zugbegleiter sind gehalten, dann im Sinne der RadlerInnen kulant zu handeln.

S-Bahn

Für die S-Bahn gilt derzeit noch eine Ausschlusszeit im morgendlichen Berufsverkehr: Werktags zwischen 6 und 8 Uhr dürfen Fahrräder nicht mitgenommen werden. Der ADFC ist wegen der Problematik mit der Bahn in Verhandlungen und verzeichnet einen ersten Erfolg: Seit Frühjahr 2013 verzichtet der VGN auf die bis dahin geltende Ausschlusszeit am Nachmittag.

Regionalzüge

Die meisten Regionalexpress-Züge (RE) und Regionalbahnen (RB) führen heute ein Mehrzweckabteil mit. Bei älteren Fahrzeugen sind z.T. die schmalen Türen und der hohe Einstieg lästig, aber wenn man in die Gepäcktaschen diesem Fall schon vor dem Einsteigen abnimmt und sich gegenseitig hilft, ist auch dies kein größeres Problem.

Wenn ein Zug kein Fahrradabteil hat, darf das Fahrrad außerhalb der Hauptverkehrszeiten mit, wenn Abstellflächen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sind. Selbst Regionalverkehrszüge, die im Fahr­plan nicht für Fahrradmitnahme ausgewiesen sind, verfügen in aller Regel über ein kleines Mehrzweckabteil. Achten Sie beim Einsteigen auf das Fahrradsymbol außen am Fahrzeug. Und kalkulieren Sie vorher ein, dass das nur wenige Räder fassende Abteil möglicherweise bereits voll ist und dass der Transport von Rollstühlen und Kinderwagen vorrangig behandelt wird.

U-Bahn, Straßenbahn und Stadtbusse

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist auch die Mitnahme in U-Bahnen, modernen Niederflur-Straßenbahnen und -Omnibussen zugelassen, sofern der Platz ausreicht. Auf diese Weise können einzelne Radler sich die doch manchmal nicht sonderlich attraktive Fahrt durch die Stadt sparen. Attraktiv sind folgende Linien:

  • U1 bis Bauernfeindstraße: ab hier Radweg entlang der Münchener Straße und Richtung "Steinbrüchlein" (Fünf-Flüsse-Radweg)
  • U1 bis Fürth Stadthalle: Biberttal-Radweg, Anschluss an Regnitztal-Weg
  • U2 bis Hohe Marter: Anschluss zum Uferweg am Main-Donau-Kanal Richtung Süden
  • U2 bis Ziegelstein: Radwege im Reichswald und nach Kalchreuth
  • Straßenbahnlinie 4 bis Gibitzenhof: Zufahrt zum Radweg am alten Ludwigskanal

Wegen des beschränkten Platzes ist dies jedoch immer nur für einzelne Radler möglich, größere Gruppen können dieses Angebot nicht nutzen.

Ausflugsbusse mit Fahrradanhängern

Auf folgenden Freizeitlinien des VGN verkehren jährlich vom 1.5. bis 1.11. Busse, die mit Fahrrad­anhänger ausgerüstet sind :

  • Freizeitlinie 520 - Kanal-Altmühl-Express: Diese Linie verkehrt an Sonn- und Feiertagen und ist eine Alternative zur stark frequen­tier­ten Bahnlinie Nürnberg - Kinding (- München), um ins Altmühltal zu kommen. Zu- und Ausstieg mit Fahrrad in Neumarkt, Berching, Beilngries und Dietfurt.
  • Freizeitlinie 510 - Wasser-Mühlen-Express: Parallel zur Linie 520 verkehrt neuerdings auch die Linie 510 mit Fahrradmitnahme zwischen Neumarkt und Dietfurt und erschließt dabei das Tal der Weißen Laber für den Ausflugsverkehr. Bitte richten Sie Ihren Fahrtwunsch für die Linie  spätestens am Vortag an das Verkehrsunternehmen Heider Reisen, Tel. 0171 / 5057200.
  • Freizeitlinie 605 - Brombachsee-Express: Verkehrt Samstags und Sonntags. Zu- und Ausstieg mit Fahrrad in Roth, Abenberg, Spalt und Enderndorf. Fahrradmitnahme bitte vorher anmelden unter Tel. 0911 / 98 97 810 (Mo bis Do 7.30 - 16.30 Uhr, Fr 7.30 - 15.00 Uhr).
  • Freizeitlinie 990 - Steigerwald-Express: An Sonn- und Feiertagen. Zwei Linienäste, die von den Bahn­höfen Hirschaid und Bamberg  in den Steigerwald fahren. Zu- und Ausstieg unterwegs ist mit Fahrrad möglich in Frensdorf, Ebrach, Burgwindheim, Burgebrach, Pommersfelden und Schlüsselfeld.

Radler, die den Anhänger nutzen wollen, sollten frühzeitig kommen, damit ihre Räder in Ruhe vor der Abfahrt (mindestens 10 Minuten vorher) verladen werden können.

Keine Fahrradmitnahme in Sammeltaxen u. den meisten Regionalbussen

In Sammeltaxen kann man keine Fahrräder mitnehmen, ebenso in der Regel nicht in Regionalbussen, weil in diesen Fahrzeugen kein Platz dafür vorgesehen ist.

Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf Fahrradmitnahme. Wenn es problemlos möglich ist, darf man mit. Ob es Probleme gibt, entscheidet im Zweifelsfall der Fahrer. Es kann also immer passieren, dass man abgewiesen wird, weil das Fahrzeug voll besetzt ist, auch wenn es in leerem Zustand für einen Fahrradtransport geeignet wäre.

Züge des Fernverkehrs

Wer mit dem Fahrrad in den Urlaub fahren möchte, kann die Züge des Fernverkehrs nutzen, wenn diese ein Fahrradabteil mitführen.

  • Intercity-Züge (IC) verfügen gewöhnlich über ein Fahrradabteil, welches sich im Steuerwagen befindet (am von der Lok aus gesehen entgegengesetzten Ende des Zuges).
  • Leider ist die Bahn dabei, die IC-Züge sukzessive durch ICEs zu ersetzen, und in den ICE-Zügen der bisherigen Generationen 1 - 3 ist jetzt und künftig keine Fahrradmitnahme möglich.
  • In den ICx-Zügen, die vorraussichtlich ab 2016 weitere ICs ersetzen werden, wird die Bahn eine Fahrradmitnahme ermöglichen, wobei der der ADFC hinsichtlich Ausstattung des Fahrradbereiches beratend mitwirkt.

Der Stellplatz für das Fahrrad muss im Fernverkehr grundsätzlich zusammen mit dem Kauf der Fahrradkarte reserviert werden (im Preis inbegriffen), rechtzeitige Buchung ist zu empfehlen. Etwas Flexibilität bei der Terminwahl erhöht die Chancen auf eine günstige Verbindung, da manche Linien nur an bestimmten Tagen verkehren!

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